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NWB Nr. 12 vom Seite 767

Die Systematik der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art und das

Ein Überblick

Andreas Fiand

[i]Gehrmann, Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft, Grundlagen, NWB LAAAB-04863 Nach § 4 Abs. 6 KStG kann ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) mit einem oder mehreren anderen BgA zusammengefasst werden. Dies ermöglicht eine Ergebnisverrechnung und ist daher für die Kommunen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts von großer Bedeutung. Die Verwaltung hat im (BStBl 2009 I S. 1303) hierzu ihre Auffassung dargelegt. Nun hatte der BFH Gelegenheit, sich hierzu zu äußern. Die Systematik der Zusammenfassung und die Auswirkungen der neuen BFH-Rechtsprechung werden im Folgenden dargestellt.

I. Die Regelung des § 4 Abs. 6 KStG zur Zusammenfassung

[i]Jeder einzelne BgA einer jPöR ist für sich steuerpflichtigGrundsätzlich ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) mit jedem einzelnen von ihr unterhaltenen BgA Subjekt der Körperschaftsteuer i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG i. V. mit § 4 KStG (H 8.2 „Steuerrechtssubjekt i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG“ KStH). Eine Zusammenfassung der BgA einer jPöR ist nicht ohne Weiteres möglich. Dies hat insbesondere zur Folge, dass auch Gewinne und Verluste zwischen den jeweiligen BgA grundsätzlich nicht verrechenbar sind.

[i]Zusammenfassung von BgA ist abschließend in § 4 Abs. 6 KStG geregeltMehrere BgA können nur unter bestimmten Voraussetzungen zu einem einheitlichen BgA zusammengefasst werden. Im Rahmen des zusammengefassten BgA ist dann eine ertragsteuerlich wirksame E...

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Die Systematik der Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art und das BFH-Urteil v. 29.8.2024 - V R 43/21

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