OFD Frankfurt/M. - S
0186a A-00013-0357-St 53
Schüler-AGs von Sportvereinen als Zweckbetrieb (§ 67a AO)
Das Durchführen von Sportunterricht durch Sportvereine in Schulen stellt eine sportliche Veranstaltung im Sinne des § 67a AO dar. Dies gilt unabhängig von der Ausgestaltung der Leistungsbeziehungen sowohl dann, wenn die Sportvereine ihre Sportangebote unmittelbar gegenüber den Schülerinnen und Schülern anbieten, als auch, wenn die Sportvereine in einer Leistungsbeziehung mit den Schulen stehen und mit der Durchführung des Sportunterrichts in das Betreuungsangebot der jeweiligen Schule eingebunden sind.
OFD Frankfurt/M. v. - S
0186a A-00013-0357-St 53
Fundstelle(n):
DAAAJ-87091