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Sanierungsberatung | Einkünfteermittlung: Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsgewinns nach § 3a EStG aufgrund ausgesprochenen Schuldenerlasses (FG)
Das Tatbestandsmerkmal der unternehmensbezogenen Sanierung i. S. von § 3a Abs. 2 Satz 1 EStG verlangt keine ganz oder jedenfalls überwiegende Identität/Kongruenz des vor der Sanierung vorhandenen Unternehmens mit dem im Anschluss betriebenen Unternehmen.
Die Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit i. S. von § 3a Abs. 2 EStG erfordert eine Prüfung der Ertrags- und der Finanzlage, des Verhältnisses der liquiden Mittel zur Höhe der Schuldenlast und der Gesamtleistungsfähigkeit des Unternehmens. Sanierungsbedürftigkeit ist jedenfalls gegeben, wenn ein Insolvenzantragsgrund vorliegt.
Sanierungsfähigkeit/Sanierungseignung ist gegeben, wenn insbesondere nach Ertragslage, Höhe des Betriebsvermögens vor und nach der Sanierung, Kapitalverzinsung und erwarteter Erfüllung der Zins- und Tilgungsleistungen aus positi...