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Verfahrensrecht – Antrag auf Freistellung eines Sanierungsertrags als rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (BFH)
Die Stellung eines Antrags nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. (UStAusfVerm/StRÄndG) oder nach § 36 Abs. 2c Satz 3 GewStG i. d. F. des UStAusfVerm/StRÄndG ist ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (, NWB HAAAJ-84505; veröffentlicht am ).
Sachverhalt:
Streitig ist, ob ein Antrag auf Freistellung eines Sanierungsertrags nach § 52 Abs. 4a Satz 3 EStG und § 36 Abs. 2c Satz 3 GewStG in einem sogenannten Altfall (Schulderlass vor dem ) als rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zum erneuten Anlaufen der Festsetzungsfrist nach § 175 Abs. 1 Satz 2 AO führt (Vorinstanz: ).
Aus den Gründen:
Die gesonderte Feststellung gemäß § 3a Abs. 4 Satz 1 EStG der Höhe des Sanierungsertrags nach § 3a Abs. 1 Satz 1 EStG erfolgt in einem eig...