Rückzug des BMF-Schreibens zum ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz (BMF)
Das BMF hat sein Schreiben „Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz; Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024“ vom 17.4.2025 zurückgezogen.