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Online-Nachricht - Dienstag, 11.03.2025

E-Commerce | Digitalabkommen mit Südkorea vereinbart (BMWI)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) berichtet über die Einigung auf ein bilaterales Abkommen über digitalen Handel zwischen der EU und Südkorea.

Hierzu führt das BMWK weiter aus:

  • Die Verhandlungen hatten etwa eineinhalb Jahre gedauert. Das Abkommen umfasst ein breites Spektrum von Vereinbarungen – angefangen bei der gegenseitigen Anerkennung elektronischer Verträge und Unterschriften über Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers vor Spam und betrügerischen Praktiken im Netz bis hin zu einem Verzicht auf Digitalzölle und der Sicherstellung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs.

  • Auch die europäischen Schutzstandards für persönliche Daten und der Schutz der Privatsphäre werden im Abkommen vollumfänglich verankert.

BMWK-Staatssekretär Udo Philipp nimmt wie folgt Stellung: „Das Abkommen über digitalen Handel mit Südkorea ist ein weiterer wichtiger Meilenstein für unsere Bemühungen, die EU als Schlüsselakteur in der globalen Digitalwirtschaft zu platzieren und weltweite Regeln und Standards mitzugestalten. Im Digitalbereich werden strategische Kooperationen immer wichtiger, deshalb ist insbesondere das Abkommen mit Südkorea als wichtigem Hightech- und Wertepartner ein Meilenstein, den ich nachdrücklich begrüße.“

Hinweise:

Das Abkommen über digitalen Handel ergänzt das seit 2011 bestehende Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea, welches seinerzeit dem Bereich des digitalen Handels noch kein eigenes Kapitel gewidmet hatte (siehe hierzu unsere Online-Nachricht v. 13.8.2024).

Es ist erst das zweite bilaterale Abkommen der EU, welches ausschließlich den digitalen Handel regelt. Das erste Abkommen dieser Art hatte die EU im Juli 2024 mit Singapur abgeschlossen.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Quelle: BMWK, Pressemitteilung v. (lb)

Fundstelle(n):
NAAAJ-87053