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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 09-10 | Lohnsteuer: Dezember-Leasing-Modell ist auch für Arbeitnehmer passé

Eine Leasingsonderzahlung ist nach einem aktuellen Urteil des Lohnsteuersenats des Bundesfinanzhofs auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Leasingvertrags zuzuordnen. Eine Zahlung im Dezember kann demnach nicht sofort in nahezu voller Höhe abziehbar sein. Sie ist vielmehr zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten für sonstige berufliche Fahrten über die Leasinglaufzeit von bspw. 36 Monaten zu verteilen.

Zur Lohnsteuer ist auch ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs eine Erwähnung wert. Zur steuerlichen Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei den beruflichen Fahrten eines Arbeitnehmers.

Als lukrativer Steuerspar-Trick für alle, die einen betrieblich oder beruflich genutzten Pkw leasten, wurde früher gerne das Dezember-Leasing-Modell propagiert. Dieses sah vor, dass beim Leasingbeginn im Dezember eine hohe Sonderzahlung geleistet wird. In den wenigen Tagen bis Jahresende sollte das Fahrzeug dann – so die Empfehlung – möglichst zu nahezu 100 % betrieblich oder beruflich für Auswärtstätigkeiten genutzt werden – und so gut wie überhaupt nicht für Privatfahrten oder ...

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