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BFH Urteil v. - III R 68/85 BStBl 1989 II S. 666

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1InvZulG (1975) § 4b Abs. 3, 4

Leitsatz

Für das vermietete und alsbald nach seiner Fertigstellung weiterveräußerte Lager- und Bürogebäude eines Architekten wird eine Investitionszulage (zur Konjunkturbelebung) nicht gewährt. Ein solches Gebäude gehört auch dann nicht zum gewillkürten Betriebsvermögen und damit zu den Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens i. S. des § 4 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG (1975) einer freiberuflichen Bauplanungs-Praxis, wenn es vom Steuerpflichtigen als Ansichtsobjekt für künftige Auftraggeber errichtet wurde.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 666
BFH/NV 1989 S. 34 Nr. 8
BFHE S. 284 Nr. 157,
RAAAA-97756

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BFH, Urteil v. 12.05.1989 - III R 68/85

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