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FG Köln Urteil v. - 2 K 1386/20

Gesetze: EStG § 7 Abs. 4; ImmoWertV § 53; ImmoWertV § 27; ImmoWertV § 40; BauGB § 194; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

Bewertung

Ermittlung des Bodenwerts aus Gesamtkaufpreis

Leitsatz

1. Bei der Schätzung eines Bodenwerts aus einem Gesamtkaufpreis zum Zwecke der Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage für das aufstehende Gebäude ist der Wert grundsätzlich nach § 40 Abs. 1 ImmoWertV zu ermitteln und zwar unabhängig vom angewendeten Bewertungsverfahren.

2. Der Bodenwert ist weder abhängig von der Restnutzungsdauer des aufstehenden Gebäudes, noch davon, ob das aufstehende Gebäude unter Denkmalschutz steht.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 6/2025 S. 244
BBK-Kurznachricht Nr. 6/2025 S. 245
OAAAJ-86996

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FG Köln, Urteil v. 13.11.2024 - 2 K 1386/20

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