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FG Rheinland-Pfalz | Besteuerungsrecht an einer deutschen Anwaltsversorgung nach dem Wegzug nach Portugal
Der Kläger hatte nach Beendigung seiner Anwaltsberufstätigkeit seinen Wohnsitz 2018 dauerhaft nach Portugal verlegt. Im Streit standen seine deutschen Versorgungswerkbezüge im Jahr 2019. Der Kläger hat für dieses Steuerjahr ein Zertifikat der portugiesischen Finanzbehörde vorgelegt, wonach er als ?residente não habitual" (nachfolgend: RNH-Status) anerkannt sei. Sämtliche Renteneinkünfte unterfielen nach dem Vortrag des Klägers Art. 18 DBA Portugal. Das Besteuerungsrecht für seine Renteneinkünfte aus Zahlungen des Versorgungswerks und aus einer Lebensversicherung stehe ausschließlich Portugal zu; ausländische Renten und Pensionen würden aber effektiv mit 0 % versteuert. Die Handhabung des Sonderstatus sei allein Sache des ausländischen Fiskus. Gegen die festgesetzte deutsche Einkommenste...