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FG Berlin-Brandenburg | Besteuerungsrecht für eine Beamtenpension aus Frankreich
Die in Deutschland wohnhaften Kläger wurden im Streitjahr 2019 im Inland gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin besitzt sowohl die deutsche als auch die französische Staatsangehörigkeit und war bis zu ihrer Pensionierung im Staatsdienst Frankreichs verbeamtete Lehrerin. Sie erzielte eine Leibrente der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie eine zusätzliche Pension von einer öffentlichen französischen Kasse (Centre de Gestion Retraites in Nantes). Mit der Einkommensteuererklärung für das Streitjahr legten die Kläger einen Einkommensteuerbescheid 2019 (Impôt sur les revenus de 2019) der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen vor, nach dem „Pensions, retraites, rentes“ in der vollen Bezugshöhe der Besteuerung unterworfen worden seien. Die...