Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFH | Abkommensrechtliche Aufteilung der Einkünfte eines im internationalen Luftverkehr eingesetzten Piloten
Der Kläger war in den Streitjahren 2013 und 2014 bei einer Gesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der Schweiz als Pilot angestellt. Er war sowohl auf Strecken im nationalen Flugverkehr in der Schweiz als auch auf internationalen Flugstrecken eingesetzt. Der Kläger hatte einen Wohnsitz in der Schweiz; sein Lebensmittelpunkt befand sich allerdings bei seiner Familie in Deutschland, wo er ebenfalls über einen Wohnsitz verfügte. Von seinem Arbeitslohn wurde in der Schweiz Quellensteuer einbehalten. Dies erklärte der Kläger auch in seiner deutschen Einkommensteuererklärung. Das deutsche Finanzamt nahm jedoch eine andere Einkünfteaufteilung vor und setzte darauf basierend deutsche Einkommensteuer fest. Gegen diesen Bescheid wandte sich der Kläger zunächst mit...