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BFH | Anwendung von § 6a GrEStG auf Anteilsübertragungen im Ausland
Die A Unlimited war alleinige Gesellschafterin der B Limited. Beide Gesellschaften sind in Irland ansässig. Die B hielt über eine mittelbare Beteiligungskette Grundbesitz in Deutschland. Die Klägerin ist eine Gesellschaft, gegründet nach dem Recht der britischen Jungferninseln mit Satzungssitz ebenda. Alleinige Gesellschafterin war die A. Im Jahr 2010 übertrug die A alle Anteile an der B auf die Klägerin. Im Rahmen einer Betriebsprüfung in Deutschland wurde der Sachverhalt bei einer der Tochtergesellschaften der B aufgegriffen. Das Finanzamt setzte entsprechend Grunderwerbsteuer fest. Hiergegen wandte sich die Klägerin zunächst mittels erfolglosen Einspruchs und anschließend mit einer Klage vor dem Finanzgericht. Das Finanzgericht wies die Klage als unbegründet ab. Gege...