Veräußerung eines im Wege der Einlage dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeuges
Die Veräußerung eines Gegenstandes, der ohne Vorsteuerabzugsberechtigung erworben wurde, unterliegt der Umsatzsteuer, wenn die Veräußerung im Rahmen des Unternehmens erfolgt. Dies setzt voraus, dass der betreffende Gegenstand vor der Veräußerung dem Unternehmensbereich zugeordnet und nicht vor der Veräußerung aus dem Unternehmen entnommen worden ist. Durch eine rechtzeitige (nicht steuerbare) Entnahme kann zwar die aus dem Verkauf resultierende Umsatzsteuerbelastung vermieden werden. Dafür bedarf es objektiver Anhaltspunkte und eine gewisse Zeitspanne zwischen vorgelagerter Entnahme und späterem Verkauf.