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Steuern mobil Nr. 3 vom 01.03.2025

Scheinbar unendliche Geschichte nimmt ein gutes Ende

Ein bemerkenswertes Besteuerungsverfahren zur umsatzsteuerlichen Organschaft hat mit einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs seinen Abschluss gefunden. Wenig überraschend hat sich das höchste deutsche Steuergericht den beiden zuvor ergangenen EuGH-Urteilen angeschlossen. Das beruhigende Ergebnis lässt sich flapsig so zusammenfassen: Viel Lärm um Nichts. – Außer Spesen nichts gewesen: Innenumsätze im Organkreis sind und bleiben nicht steuerbar.

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Wir kommen zur Umsatzsteuer. In den vergangenen Jahren hatten wir uns intensiv mit den Irrungen und Wirrungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft befasst . Wir sind Ihnen daher die Information schuldig: Es ist tatsächlich jetzt vollbracht. Mit der jüngst veröffentlichten Nachfolgeentscheidung des Bundesfinanzhofs hat eine scheinbar unendliche Geschichte nach dem ganzen Hin und Her nun doch ein gutes Ende gefunden. Der Bundesfinanzhof ist erwartungsgemäß dem Europäischen Gerichtshof gefolgt. Um es mal flapsig zu sagen: Viel Lär...

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