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Carsten Theile, Wolfgang Eggert

Jahresabschluss der kleinen Kapitalgesellschaften

4. Aufl. 2025

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62824-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64844-1

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Jahresabschluss der kleinen Kapitalgesellschaften (4. Auflage)

3 Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften

Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften haben ergänzend zu den für alle Kaufleute geltenden Bilanzierungsvorschriften im Grundsatz die Vorschriften der §§ 264335c HGB (= zweiter Abschnitt des Dritten Buches des HGB) zu beachten. Diese ergänzenden Bestimmungen haben Erweiterungen des Jahresabschlusses, Gliederungsthemen, Aufstellung des Lageberichts, Aufstellung von Konzernabschluss und -lagebericht, Prüfung, Offenlegung sowie Straf- und Bußgeldvorschriften zum Gegenstand (siehe Kap. 2.2.3). Von der Rechtsform hängt es also ab, ob diese Vorschriften anzuwenden sind. Daher werden hier die Erscheinungsformen der Kapitalgesellschaften und von bestimmten Personenhandelsgesellschaften in den Grundzügen so dargestellt, wie es für das Verständnis der Rechnungslegungs-Rechtsfolgen notwendig ist.

3.1 Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften sind (nach dem Überschrift-Text des zweiten Abschnitts des Dritten Buches des HGB):

  • Aktiengesellschaften (AG),

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und

  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA).

Alle Kapitalgesellschaften gelten als Handelsgesellschaften (§ 6 HGB). Sie sind F...

Jahresabschluss der kleinen Kapitalgesellschaften

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