Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Photovoltaikanlagen: Neue Entwicklungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite ▪▪▪Keine Ruhe tritt bei den Steuerfragen rund um die Photovoltaikanlagen ein. Die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein hat ihre restriktive Auffassung bei der Ermittlung der objektbezogenen Prüfgrenze von Photovoltaikanlagen, die sich auf mehreren Gebäuden erstrecken, aufgegeben. Das Hessische FG hat die Anwendung von § 7g EStG bei Photovoltaikanlagen ablehnt, falls der eigenproduzierte Strom zu mehr als 10 % zum privaten Verbrauch genutzt wird. Das Niedersächsische FG hat einen steuerwirksamen Betriebsausgabenabzug für eine ab 2022 steuerfreie Photovoltaikanlage zugelassen, wenn sich die Kosten auf die Zeit vor der Steuerfreiheit beziehen. Die Stellungnahme des IDW v. will unter bestimmten Umständen eine Photovoltaikanlage als Gebäudeaufwand erfassen.
.
Eine Photovoltaikanlage, die sich über mehrere Gebäude erstreckt
[i]FinMin Schleswig-Holstein v. 13.2.2025, NWB XAAAJ-86766 Befindet sich eine Photovoltaikanlage auf mehreren Objekten, ging das FinMin Schleswig-Holstein bislang davon aus, dass die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG ausscheidet, wenn die Leistung der Photovoltaikanlage auf einem einzelnen Gebäude über den gebäudebezogenen höchstzu...