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Photovoltaikanlagen: Neue Entwicklungen
Mehrere Gebäude, Investitionsabzugsbetrag, nachlaufende Betriebsausgaben, Herstellungskosten
K [i]PV-Anlagen, Schwerpunkt, NWB MAAAH-94050 eine Ruhe tritt bei den Steuerfragen rund um die Photovoltaikanlagen ein. Die Finanzverwaltung in Schleswig-Holstein hat ihre bisherige restriktive Auffassung bei der Ermittlung der objektbezogenen Prüfgrenze von Photovoltaikanlagen, die sich auf mehreren Gebäuden erstrecken, aufgegeben. Beachtenswert ist ferner eine Entscheidung des Hessischen FG, die die Anwendung von § 7g EStG bei Photovoltaikanlagen ablehnt, falls der eigenproduzierte Strom zu mehr als 10 % zum privaten Eigenverbrauch genutzt wird. Das Niedersächsische FG hat zudem einen steuerwirksamen Betriebsausgabenabzug trotz Betreibens einer steuerfreien Photovoltaikanlage zugelassen, sofern sich die Betriebsausgaben auf Zeiträume vor Anwendung der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG beziehen und der Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt wird. Die Stellungnahme des IDW v. geht auf die Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden ein. Hiernach kann unter bestimmten Umständen eine Photovoltaikanlage als Gebäudeaufwand zu erfassen sein.
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I. Grundsätzliches
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung ab 2022 eine neue Steuerfreiheit in ...