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Kein begünstigungsschädliches Verwaltungsvermögen bei am Bewertungsstichtag nicht vermietetem Grundbesitz
Wer „a“ sagt, muss auch „b“ sagen!
[i]Mertes/Neef/Klaas, NWB 29/2024 S. 1960Nachdem sich der BFH in seinem sog. Parkhaus-Urteil v. - II R 27/21 (BStBl 2024 II S. 829) bereits im vergangenen Jahr mit der Qualifizierung von Grundstücken als für die erbschaftsteuerliche Begünstigung schädliches Verwaltungsvermögen i. S. von § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG auseinandersetzen musste, sind zu dieser Thematik unter den Aktenzeichen II R 37/24 und II R 38/24 nunmehr erneut zwei Revisionsverfahren beim Erbschaftsteuersenat anhängig. Angestrengt wurden die Verfahren seitens der Finanzverwaltung, die sich hiermit gegen zwei gleichlautende und dieses Mal erfreulicherweise zugunsten der Steuerpflichtigen getroffene Entscheidungen des ( NWB HAAAJ-83332) und 3 K 908/23 F ( NWB RAAAJ-83333) wendet. Für die erbschaftsteuerliche Gestaltungspraxis sind die Urteile des Finanzgerichts von großer Bedeutung.
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I. Ausweitung des Verwaltungsvermögenstatbestands des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG auf lediglich beabsichtigte Nutzungsüberlassungen?
[i]Bei bloßer Absicht einer zukünftigen Nutzungsüberlassung an Dritte ...Während im sog. Parkhaus-Fall der Erbe eines Parkhausbetriebs eine Einschränkung des Verwaltungsvermögenstatbestands des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG um Fälle einer gewerblichen Nutzungsüberlassung von Grundbesitz begehrte, hatte d...