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NWB Nr. 11 vom Seite 693

Kein begünstigungsschädliches Verwaltungsvermögen bei am Bewertungsstichtag nicht vermietetem Grundbesitz

Wer „a“ sagt, muss auch „b“ sagen!

Prof. Dr. Jürgen Mertes, Jonas Neef und Carina Klaas

[i]Mertes/Neef/Klaas, NWB 29/2024 S. 1960Nachdem sich der BFH in seinem sog. Parkhaus-Urteil v.  - II R 27/21 (BStBl 2024 II S. 829) bereits im vergangenen Jahr mit der Qualifizierung von Grundstücken als für die erbschaftsteuerliche Begünstigung schädliches Verwaltungsvermögen i. S. von § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG auseinandersetzen musste, sind zu dieser Thematik unter den Aktenzeichen II R 37/24 und II R 38/24 nunmehr erneut zwei Revisionsverfahren beim Erbschaftsteuersenat anhängig. Angestrengt wurden die Verfahren seitens der Finanzverwaltung, die sich hiermit gegen zwei gleichlautende und dieses Mal erfreulicherweise zugunsten der Steuerpflichtigen getroffene Entscheidungen des ( NWB HAAAJ-83332) und 3 K 908/23 F ( NWB RAAAJ-83333) wendet. Für die erbschaftsteuerliche Gestaltungspraxis sind die Urteile des Finanzgerichts von großer Bedeutung.

I. Ausweitung des Verwaltungsvermögenstatbestands des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG auf lediglich beabsichtigte Nutzungsüberlassungen?

[i]Bei bloßer Absicht einer zukünftigen Nutzungsüberlassung an Dritte ...Während im sog. Parkhaus-Fall der Erbe eines Parkhausbetriebs eine Einschränkung des Verwaltungsvermögenstatbestands des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG um Fälle einer gewerblichen Nutzungsüberlassung von Grundbesitz begehrte, hatte d...

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