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Disagio bei Ratendarlehen
Fallbeispiel
Der Unternehmer U nimmt zum für die Anschaffung einer neuen Maschine bei seiner Hausbank einen Ratenkredit i. H. v. 200.000 € auf. Bei der Auszahlung behält die Bank ein Disagio von 5 % ein und zahlt an U einen Betrag von 190.000 € aus. Der Ratenkredit ist von U in fünf gleich hohen Raten à 40.000 € zurückzuzahlen, beginnend am . Die laufende Darlehensverzinsung beträgt 2 % p. a. und ist erstmalig am fällig.
Einführung
Nach herrschender Meinung stellt das Disagio als vorweg entrichteter Zins eine „Ausgabe vor dem Abschlussstichtag” dar, die als zusätzliche Vergütung für die Kapitalnutzung angesehen wird.
In der Handelsbilanz besteht ein Wahlrecht, das Disagio zu aktivieren oder sofort als Aufwand zu behandeln. Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, darf der Unterschiedsbetrag handelsrechtlich in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden und ist durch planmäßige Abschreibungen gewinnwirksam aufzulösen.
Das handelsrechtliche Aktivierungswahlrecht führt zu einer steuerrechtlichen Aktivierungspflicht. So sind Darlehensschulden mit dem Rückzahlungsbetra...