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Doppelte Wesentlichkeit nach geltendem Recht?
Da es der deutsche Gesetzgeber bisher nicht vollbracht hat, die CSRD und damit die ESRS ins deutsche Recht umzusetzen (die Frist endete am !), hat dieser den potenziell berichtspflichtigen Unternehmen sowie deren Abschlussprüfern und Berichtsadressaten ein bemerkenswertes Regulierungschaos beschert, das auch angesichts der unterschiedlichen Wesentlichkeitskonzepte nach geltendem und zukünftigen Handelsrecht („klassische“ Common-Sense-Wesentlichkeit vs. „moderne“ doppelte Wesentlichkeit) den Betroffenen ein Berichtsschlamassel sondergleichen beschert.
Contra Prof Dr. Andreas Haaker
Es gibt viele Gründe, die Idee oder Ideologie des ESG-orientierten Berichtens und Investierens schon im Grundsatz abzulehnen. Wenn es aber eine entsprechende EU-Richtlinie gibt, an deren Inhalt, Anwendungsbereich und Umsetzungsfristen die betreffenden politischen Akteure nicht ganz unbeteiligt gewesen sein dürften, sollte im Sinne der Rechtssicherheit die Richtlinie entweder rechtzeitig zurückgezogen oder entschärft, nicht jedoch mutwillig verschleppt werden. Entweder folgt man im Sinne von Wohlstand, Wachstum und Entbürokratisierung dem nicht erst seit Trump an Be...