1. Die Gewährung einer Investitionszulage gemäß § 4 b InvZulG (1982) kann in der Regel nicht wirksam bereits für Teilherstellungskosten beantragt werden, die in einem im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht beendeten Wirtschaftsjahr anfallen.
2. Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann trotz Abweichung der Entscheidung des FG von der Rechtsprechung des BFH keinen Erfolg haben, wenn das FG zu der abweichend entschiedenen Frage nur kommt, weil es eine sich logisch stellende Vorfrage falsch entschieden hat.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 630 BFH/NV 1989 S. 30 Nr. 7 BFHE S. 540 Nr. 156, GAAAA-97725
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