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PiR Nr. 3 vom Seite 101

ESMA-Konsultion zur weiteren Ausgestaltung von ESEF: Überblick und Einordnung

Holger Obst und Dr. Clemens Pelster

I. Einleitung

Bereits seit 2020 sind Unternehmen, deren Wertpapiere innerhalb der EU zum Handel auf einem organisierten Markt zugelassen sind, verpflichtet, ihre Jahresfinanzberichte im European Single Electronic Format (ESEF) öffentlich zugänglich zu machen. Für den IFRS-Konzernabschluss, als Teil des Jahresfinanzberichts, wird in der ESEF-VO zusätzlich gefordert, dass dieser (inklusive Anhangangaben) maschinell lesbar mittels iXBRL-Technologie auszuzeichnen ist (sogenanntes iXBRL-tagging). Die Auszeichnung soll insbesondere dazu dienen, dass die Berichtsdaten maschinenlesbar sind und automatisiert verarbeitet werden können, wodurch schließlich deren Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit erleichtert wird.

Mit Verabschiedung der CSRD (2022) wurde der Anwenderkreis der Berichterstattung im ESEF auf Unternehmen ausgeweitet, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Diese Ausweitung der Berichterstattungspflicht im ESEF beschränkt sich auf den (Konzern-)Lagebericht. Der bis dato verantwortliche deutsche Gesetzgeber zieht laut Art. 22 des RegE CSRD-UG in Erwägung, für diesen erweiterten Adressatenkreis ein Wahlrecht zu veranke...

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