Gesetze: AO (1977) § 42GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG (1983) § 6 Abs. 1 Nr. 9GrEStG (1983) § 10 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Nr. 4GrEStG (1983) § 25 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2GrEStG Berlin § 1 Abs. 1 Nr. 1
Leitsatz
1. Treten in eine lediglich Grundbesitz haltende GbR neue Gesellschafter ein und anschließend die bisherigen Gesellschafter aus (Abwachsungs-Anwachsungs-Modell), so unterliegt dieser Vorgang der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO (1977).
2. War der Erwerb des Grundstücks materiell vorläufig von der Grunderwerbsteuer ausgenommen, so ist Steuerschuldner der nachzuerhebenden Steuer jedenfalls nicht die Gesellschaft in ihrer neuen Zusammensetzung.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1989 II Seite 803 BFH/NV 1989 S. 34 Nr. 8 BFHE S. 527 Nr. 156, WAAAA-97724
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