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BFH Urteil v. - II B 111/88 BStBl 1989 II S. 803

Gesetze: AO (1977) § 42GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG (1983) § 6 Abs. 1 Nr. 9GrEStG (1983) § 10 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Nr. 4GrEStG (1983) § 25 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2GrEStG Berlin § 1 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

1. Treten in eine lediglich Grundbesitz haltende GbR neue Gesellschafter ein und anschließend die bisherigen Gesellschafter aus (Abwachsungs-Anwachsungs-Modell), so unterliegt dieser Vorgang der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO (1977).

2. War der Erwerb des Grundstücks materiell vorläufig von der Grunderwerbsteuer ausgenommen, so ist Steuerschuldner der nachzuerhebenden Steuer jedenfalls nicht die Gesellschaft in ihrer neuen Zusammensetzung.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 803
BFH/NV 1989 S. 34 Nr. 8
BFHE S. 527 Nr. 156,
WAAAA-97724

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BFH, Urteil v. 07.06.1989 - II B 111/88

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