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Umsatzsteuer auf strafbare Geschäfte
Strafrecht meets Umsatzsteuer
In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.
I. Fallgestaltungen
1. Fall
Der A handelt mit verbotenen Betäubungsmitteln, die er an diverse Abnehmer veräußert.
2. Fall
B schreibt C Scheinrechnungen mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer, die es diesem ermöglichen, Schwarzlohnzahlungen an eigene Arbeitnehmer zu verschleiern und hieraus Vorsteuer zu ziehen. B, der darüber hinaus keine Leistungen gegenüber C erbringt, erhält pro Rechnung 100 € von C.
3. Fall
D ist für die Vergabe von Aufträgen an Unternehmen in seiner Firma zuständig. Die Auftragsvergabe macht er davon abhängig, dass die Unternehmen ihm Best...