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BFH Urteil v. - X R 3/86 BStBl 1989 II S. 596

Gesetze: AO (1977) § 235 Abs. 1AO (1977) § 239 Abs. 1 S. 1AO (1977) § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. aAO (1977) § 155 Abs. 2FGO § 74

Leitsatz

1. Hinterziehen Geschäftsführer einer Personengesellschaft Einkommensteuer zum Vorteil der Gesellschafter, ist über die Frage, ob und in welchem Umfang der von den Gesellschaftern erlangte Vorteil i. S. des § 235 Abs. 1 AO (1977) auf einer Hinterziehung beruht, im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung zu entscheiden.

2. Für den Adressaten eines auf der Rechtsgrundlage des § 155 Abs. 2 AO (1977) ergehenden Folgebescheides muß aus dem Bescheid selbst oder aus den Umständen eindeutig zu erkennen sein, daß eine bestimmte Besteuerungsgrundlage von der Regelung in einem Grundlagenbescheid abhängig ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 596
BFH/NV 1989 S. 26 Nr. 7
BFHE Nr. 156,
JAAAA-97711

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BFH, Urteil v. 19.04.1989 - X R 3/86

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