Einkünfte aus Kapitalvermögen: Verlust durch
Darlehensausfall – Verlustrealisation bei streitiger Darlehensforderung
Leitsatz
Der endgültige Ausfall einer Darlehensforderung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt
nach Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr.
7, Satz 2, Abs. 4 EStG (vgl. BFH-Rspr.).
Wird das Bestehen der Darlehensforderung in einem über mehrere Instanzen geführten zivilgerichtlichen Rechtsstreit rechtskräftig
verneint, wird ein damit verbundener möglicher Darlehensausfall im Veranlagungszeitraum des Ergehens der letztinstanzlichen
Entscheidung realisiert.
Im finanzgerichtlichen Verfahren trägt der Stpfl. die objektive Feststellungslast für das Bestehen der Darlehensforderung,
ohne dass die zivilgerichtliche Tatsachenwürdigung eine Bindungswirkung entfaltet.
Fundstelle(n): JAAAJ-86480
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 24.10.2024 - 8 K 1651/24 E
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