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IWB Nr. 5 vom

Änderungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Italien

Dr. Robert Frei

Die Umsetzung der italienischen Steuerreform im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist mit dem Legislativdekret Nr. 139 v.  erfolgt. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Übertragung des Vermögens an Trusts oder vergleichbare Gebilde bzw. von Letzteren an die Begünstigten. Neu geregelt wurde auch die Übertragung von ausländischen Betrieben und Beteiligungen an Unternehmen im Rahmen eines Generationswechsels. Durch die im Jahr 2024 durchgeführte Reform wurde als maßgebendes Gesetz der Einheitstext „testo unico“ (Legislativdekret Nr. 346 v. ) bestätigt und die Neuerungen der Reform wurden durch Änderung des Einheitstextes umgesetzt.

I. Steuersätze

Die Steuersätze der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurden im Zuge der Reform nicht geändert. Je nach Verwandtschaftsgrad betragen diese 4 %, 6 % oder 8 %. Der Freibetrag für Ehegatten und Kinder beträgt 1 Mio. € pro Person. Die Kriterien zur Ermittlung der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage bleiben unverändert. Für nicht börsennotierte Gesellschaften gilt weiterhin das aus der Bilanz hervorgehende Eigenkapital und bei Immobilien ...

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