Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerfreie Rechtsberatung durch Vereine oder Verbände
§ 4 Nr. 10 Buchst. a UStG befreit Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses i. S. des Versicherungssteuergesetzes (VersStG). Darunter ist das Verhältnis des einzelnen Versicherungsnehmers zum Versicherer und seine Wirkungen zu verstehen, wobei wesentliches Merkmal das Vorhandensein eines vom Versicherer gegen Entgelt übernommenen Wagnisses (Risikos) ist. Unionsrechtliche Grundlage ist Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL. Das Wesen eines Versicherungsumsatzes besteht darin, dass der Versicherer verpflichtet ist, dem Versicherten gegen vorherige Zahlung einer Prämie beim Eintritt des Versicherungsfalls die beim Vertragsschluss vereinbarte Leistung zu erbringen. Daher sind Beistands- oder Sachleistung des Versicherers bei Eintritt des Versicherungsfalles umsatzsteuerbefreit, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zum Versicherungsverhältnis besteht. Im Streitfall war die Frage zu beantworten, ob die Zahlung von Mietgliederbeiträgen für eine (außergerichtliche) Beratung und Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aufgrund von auftretenden miet-bzw. pachtrechtlichen Streitigkeiten und Problemen nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG umsatzsteuerbefreit ist.
I. Leitsatz
Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG kommt für den Teil der Mitgliederbeiträge zur Anwendung, der auf die außergeric...