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GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG)
Durch das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) vom (BGBl. I S. 2387), zuletzt geändert durch Artikel 13a des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2394) wird seit dem der von den Krankenkassen festzusetzende Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie pflichtversicherten Rentnern und der Rentenversicherung (siehe auch Krankenversicherung der Rentner (KVdR)) getragen (davor: Arbeitnehmer und Rentner zahlten den Zusatzbeitrag allein). Auch freiwillig versicherte Rentner können von der Rentenversicherung einen Zuschuss zum Zusatzbeitrag erhalten.