Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebsrentenstärkungsgesetz II
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Juni 2024 den Referentenentwurf des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz) veröffentlicht.
Der Entwurf sieht u. a. Änderungen vor
bei dem Sozialpartnermodell,
hinsichtlich der Abfindungsgrenzen (§§ 3 und 22 Absatz 4 BetrAVG),
bei der vorzeitigen Altersleistung (§ 6 BetrAVG),
bzgl. der Optionssysteme sowie
zahlreiche Veränderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz, dem Versicherungsvertragsgesetz sowie der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV).
Das Gesetz soll nach der Verabschiedung in Kraft treten.