Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschaftsrecht; | Abberufung eines Geschäftsführers bei einer Zwei-Mann-GmbH
Das Nachschieben von wichtigen Gründen für die Abberufung eines Geschäftsführers ist ausnahmsweise auch ohne vorherige erneute Beschlußfassung der Gesellschafterversammlung zulässig, wenn es in einer Zwei-Mann-GmbH um die Abberufung des anderen Gesellschafter-Geschäftsführers geht und der Gesellschafter, der den Abberufungsbeschluß allein gefaßt hat, zugleich derjenige ist, der die Gesellschaft in dem über die Wirksamkeit der Abberufung geführten Rechtsstreit vertritt ().