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Nachhaltigkeitsberichterstattung | Detailliertere Betrachtung des ersten Omnibus-Pakets der EU
Am hat die EU-Kommission einen Vorschlag für das erste sogenannte Omnibus-Paket zur Änderung der europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Ziel ist eine Vereinfachung und Anpassung bestehender Pflichten, insbesondere mit Blick auf Änderungen der CSRD, der EU-Taxonomie-Verordnung sowie der CSDDD. Der Kreis der CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen soll ebenso reduziert werden wie der Umfang der Berichtspflichten. Zudem soll die Berichtspflicht für die meisten betroffenen Unternehmen erst später greifen.
Auf EU-Ebene wurden bereits vor einigen Wochen Vereinfachungen und Erleichterungen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Vorgaben der EU-Taxonomie-Verordnung sowie die Sorgfaltspflichten des europäischen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes angekündigt.
Bei den am veröffentlic...