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Online-Nachricht - Donnerstag, 27.02.2025

Cum-cum-Geschäfte | Volumen der Cum-cum-Fälle (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat sich zu dem Volumen der Cum-cum-Fälle in den Bundesländern und dem Volumen der abgeschlossenen Cum-cum-Fälle mit Bestandskraft beim BZSt geäußert (BT-Drucks. 20/15008).

Die Antwort der Bundesregierung lautet wie folgt:

  • Auf Grundlage der letzten Abfrage zu den aufgegriffenen Cum/Cum-Verdachtsfällen zum bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim BZSt befinden sich insgesamt 240 Cum/Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen an geprüften Anrechnungs- bzw. Erstattungssummen in Höhe von ca. 6,7 Mrd. Euro in Bearbeitung.

  • Bei insgesamt 76 weiteren Fällen wurden bislang die Steuerverfahren rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragsteuer in Höhe von ca. 205 Mio. Euro zurückgefordert bzw. nicht auf die Steuerschuld angerechnet.

  • Von den o. g. Fällen befinden sich beim BZSt sechs Verdachtsfälle mit einem Volumen von 46,5 Mio. Euro in Bearbeitung. Die Verfahren sind noch nicht bestandskräftig. Die zuständigen Behörden in Bund und Länder arbeiten weiterhin mit hohem Engagement an der Aufklärung der Sachverhalte.

Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Leye der Gruppe BSW, BT-Drucks. 20/15008 (lb)

Fundstelle(n):
AAAAJ-86217