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VSME (Voluntary Sustainablitiy Reporting Standards for non-listed SMEs)
1. Definition, Einordung und Zwecksetzung
Der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standards for non-listed SMEs wurde vom EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) am verabschiedet und am an die Europäische Kommission übermittelt. Bei dem VSME handelt es sich um einen freiwilligen Standard, der sich insbesondere an kleine und mittelgroße Unternehmen (vgl. Abschnitt 2) richtet. Daher wird dieser – im Unterschied zu den ESRS – auch nicht als delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen. Somit ist derzeit unsicher, ob der aktuell nur in Englisch vorliegende VSME auch in allen Amtssprachen der EU (also auch Deutsch) veröffentlicht werden wird.
Nach VSME. 1 bildet es das Ziel des Standards Kleinst-, kleine und mittelgroße Unternehmen (i. S. von Art. 3 der Richtlinie 2013/34/EU; vgl. VSME. 2) in Folgendem zu unterstützen:
Bereitstellung von Informationen, welche die Informationsbedarfe der großen (der CSRD unterliegenden) Unternehmen in Bezug auf deren Lieferanten abdecken,
Bereitstellung von Informationen, welche die Informationsbedarfe der Banken und Investoren zur Gewährung von Finanzierungen an die Unternehmen erfüllen,
Verbesserung des Managements der Nachhaltigkeit...