Europa | Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten (BMF)
Derzeit verhandeln zehn EU-Mitgliedstaaten über ein multilaterales
Übereinkommen zur Errichtung eines ständigen Streitbeilegungsausschusses zur
Beilegung von Steuerstreitigkeiten. Hierauf macht das BMF
aufmerksam.
Die folgenden Staaten sind beteiligt:
Österreich,
Bulgarien,
Dänemark,
Frankreich,
Deutschland,
Irland,
die Niederlande,
Polen,
Spanien und
Schweden.
Der ständige Streitbeilegungsausschuss zur Beilegung von internationalen Steuerstreitigkeiten soll ständig verfügbare Panels bereitstellen, die die Schiedsphase von steuerliche Streitbeilegungsverfahren schnell und effizient durchführen und von einem Sekretariat unterstützt werden.
Das Projekt basiert auf den Arbeiten der FISCALIS-Arbeitsgruppen zu den Optionen für die Einrichtung eines Ständigen Ausschusses für alternative Streitbeilegung gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates v. über Verfahren zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten in der Europäischen Union. Die Gruppe strebt einen Abschluss der Verhandlungen über das Übereinkommen im Jahr 2025 an.
Quelle: u.a. BMF, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
JAAAJ-86146