Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) normiert statistische
Meldepflichten für bestimmte Vorgänge wie Zahlungen und Beteiligungen im
Außenwirtschaftsverkehr. Daher müssen
beispielsweise Zahlungen von Deutschland in das Ausland und Zahlungen aus dem
Ausland nach Deutschland der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Am
sind umfangreiche Änderungen der AWV in Kraft getreten. Die Änderungen sollen
vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie private Haushalte bei den
statistischen Meldepflichten entlasten. Für Privatpersonen und
(Familien-)Unternehmen sind insbesondere die von Jan Gröschel vorgestellten
Änderungen relevant.
Kernaussagen
Im Außenwirtschaftsverkehr bestehen statistische
Meldepflichten. Sie betreffen u. a. ein- und ausgehende Zahlungen,
Unternehmensbeteiligungen von Inländern im Ausland und von Ausländern im Inland
sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern.
Durch die AWV-Änderung wurden die Meldeschwellen erheblich
heraufgesetzt, unterhalb derer keine Meldungen abzugeben sind. Dadurch werden
die Meldepflichtigen entlastet.
Weitere Änderungen betreffen die Vereinheitlichung der
Meldefristen, die ...
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