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Erbschaftsteuer | Im Bau befindliche Gebäude stellen trotz Vermietungsabsicht kein Verwaltungsvermögen dar (FG)
Grundstücke mit zum Stichtag im Bau befindlichen Gebäuden stellen trotz beabsichtigter Vermietung kein Verwaltungsvermögen i. S. von § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG dar.
Hintergrund
Die Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens sind in § 13b Abs. 4 Nr. 1 bis 5 ErbStG abschließend aufgezählt. Maßgebend für die Einordnung von Wirtschaftsgütern als Verwaltungsvermögen sind die Verhältnisse am Stichtag der Entstehung der Steuer (,
NWB ZAAAJ-69751, BFH/NV 2024 S. 995; und zu der Vorgängervorschrift v. - II R 26/18,
NWB EAAAH-85643, BFHE 272 S. 486, BStBl 2022 II S. 72, Rz. 19). Zu dem von der Begünstigung des Betriebsvermögens ausgeschlossenen Verwaltungsvermögen gehören u. a. gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 1 ErbStG Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke und Grundstücksteile.
Sachverhalt
Die Kläger der beiden Verfahren sind Brüder, deren Vater u. a. ein...