Gesetze: AO (1977) §§ 162, 173 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2AO (1977) §§ 177, 351 Abs. 1
Leitsatz
Hat das FA den Gewinn eines buchführungspflichtigen, aber pflichtwidrig keine Bücher führenden Landwirts mangels genauerer Unterlagen nach Richtsätzen geschätzt und werden erst durch eine spätere Außenprüfung die für einen Vermögensvergleich erforderlichen tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen und ein sich daraus ergebender, gegenüber dem Richtsatzgewinn weit höherer Vermögenszuwachs bekannt, so sind das Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO (1977), die zu einer Änderung einer bestandskräftigen Veranlagung berechtigen (Anschluß an , BFHE 135, 45, BStBl II 1982, 273).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 233 BFHE S. 302 Nr. 145, LAAAA-97651
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