Einkommensteuer | Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG) (BMF)
Das BMF hat sein
(BStBl.
I S. 1187) hinsichtlich der Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren geändert
().
Die folgende Änderung wurde vorgenommen:
In Randnummer 6 des (BStBl I S. 1187) wird der Satz
„Bei einer Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO besteht die Möglichkeit einer Änderung des Einkommensteuerbescheides gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 AO.“
durch den Satz
„Eine Billigkeitsmaßnahme im Erhebungsverfahren gemäß § 227 AO oder eine Verjährung im Erhebungsverfahren gemäß § 228 AO sind für die Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags im Rahmen von § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG nicht zu berücksichtigen.“
ersetzt.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
LAAAJ-85892