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BFH Urteil v. - GrS 3/84 BStBl 1986 II S. 213

Gesetze: AO (1977) §§ 37, 155, 218EStG (1975/1977) §§ 42, 46

Leitsatz

Die Bestandskraft eines nach § 42 EStG ergangenen Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheids steht einer Einkommensteuerveranlagung desselben Steuerpflichtigen für dasselbe Kalenderjahr nicht entgegen, falls das FA nach Eintritt der Bestandskraft erkennt, daß es aufgrund des ihm von vornherein bekannten Sachverhalts gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG eine Veranlagung hätte durchführen müssen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 213
BFHE S. 160 Nr. 145,
VAAAA-97639

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BFH, Urteil v. 21.10.1985 - GrS 3/84

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