Lohnsteuer | Geändertes Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 (BMF)
Das BMF hat das geänderte Muster
für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 bekannt
gemacht.
Hintergrund: Gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG ist das BMF ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Das geänderte Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2025 hat das BMF nunmehr bekannt gemacht.
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Die wird gleichzeitig aufgehoben.
Entsprechend dem geänderten Muster ist zusätzlich zu den in Nummer 9 bescheinigten Versorgungsbezügen jeweils unter Nummer 30 des Ausdrucks das Kalenderjahr des Versorgungsbeginns anzugeben (, Tz. 16 b, BStBl 2024 I S. 1255).
Das neue Muster ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
RAAAJ-85796