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FG Hamburg 30.09.1991 I 140/89
Lohnsteuer; | zweitägiger Betriebsausflug Arbeitslohn (§ 19 EStG)
Ein zweitägiger Betriebsausflug stellt auch dann einen geldwerten Vorteil dar, wenn dafür eine andere Betriebsveranstaltung (z.B. Weihnachtsfeier) ausfällt oder wenn nur alle zwei Jahre ein Betriebsausflug unternommen wird ().