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Umsatzsteuerliche Fallstricke bei Zwischenlagerung oder verspäteter Warenabholung
Wenn Kunden bestellte Waren nicht fristgerecht abnehmen, stehen Produktionsunternehmen oft vor der Herausforderung, die logistischen Prozesse anzupassen und die Ware zeitweise zwischenzulagern. Dadurch entstehen den Unternehmen Zusatzkosten, die dem Abnehmer in Rechnung gestellt werden sollen. Mithin stellt sich die Frage der umsatzsteuerlichen Qualifizierung entsprechender Kosten.
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Schadensersatz vs. Leistungsaustausch
[i]Wirtschaftlicher Vorteil der Einlagerung schließt echten Schadensersatz ausSchadensersatzansprüche sind nicht umsatzsteuerbar, sofern es an einem Leistungsaustausch fehlt (echter Schadensersatz). Hierunter sind insbesondere Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung oder Stornogebühren zu fassen. Bei der Zwischenlagerung einer Maschine kommt dem Kunden jedoch meist ein wirtschaftlicher Vorteil zu, was einen echten Schadensersatz i. d. R. ausschließt. Der Kunde profitiert von der Einlagerung, indem er bspw. eigene Lagerkosten spart oder der Lieferant vom Recht der Auslieferung (zeitweise) zurücktritt. Infolgedessen ist grundsätzlich von einem steuerbaren Leistungsaustausch auszugehen. Auch die Rechtsprechung des EuGH legt den Begriff des echten Schadensersatzes zunehmend eng...