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Zollrecht | Tarifierung von Kälberhütten (BFH)
Eine Ware kann nur dann als
"vorgefertigtes Gebäude" im Sinne der Pos. 9406 der Kombinierten Nomenklatur
eingereiht werden, wenn sie von einem durchschnittlich großen Menschen in
aufrechter Haltung betreten und genutzt werden kann (, veröffentlicht am
20.2.2025).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten u.a. um die Frage, ob des sich bei sog. Kälberhütten aus Polyethylen, die aus einem Gehäuse (Wände und Dach) mit Einstreu- und Belüftungsöffnungen, einer Eintrittsöffnung an der Vorderseite (ohne Tür) und einem Fußbodenelement bestehen, um ein aus anderen Stoffen vorgefertigtes Gebäude handelt, welches in die Position 9406 KN einzureihen ist. Der BFH hatte das Verfahren zwischenzeitlich ausgesetzt und dem EuGH zwei Frage...