Bundestagswahl 2025: Was bedeutet das für die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Während ich dieses Editorial schreibe, steht die Bundestagswahl am noch bevor. Wenn Sie diesen Text lesen, hat Deutschland bereits gewählt. Welche Auswirkungen das Wahlergebnis auf die Umsetzung der CSRD und damit auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland haben wird, werden wir also bald erfahren. In den Wahlprogrammen 2025 der vier laut Umfragen stärksten Parteien wird das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung unterschiedlich gewichtet:
Nicht nur das Wahlprogramm von CDU/CSU enthält keine konkreten Pläne zur CSRD, sieht aber den Abbau bürokratischer Hürden und die Abschaffung des nationalen Lieferkettengesetzes vor.
Auch die AfD will das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz laut Wahlprogramm abschaffen, da sie generell für Deregulierung und den Abbau von Umweltauflagen eintritt.
Die SPD macht ebenfalls keine spezifischen Aussagen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, setzt sich aber für die Unterstützung von Unternehmen bei der Umstellung auf klimafreundliche Technologien ein. Zudem plant sie die Digitalisierung und Vereinfachung von Dokumentations- und Berichtspflichten für Unternehmen.
Das Bündnis 90/Die Grünen wollen die EU-Vorgaben zur CSRD zügig in nationales Recht umsetzen und sich für eine Vereinfachung der zugrunde liegenden Standards (ESRS) einsetzen, um sie für die Unternehmen handhabbarer zu machen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung findet in den Wahlprogrammen wenig Beachtung, obwohl in den letzten Wochen Tausende von Menschen auf Deutschlands Straßen entschlossenes Handeln in Sachen Nachhaltigkeit gefordert haben. Dabei kann sie Transparenz schaffen und eine wichtige Rolle bei der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft sowie dem Wandel hin zu einer zukunftsfähigen Wirtschaft spielen. Es bleibt sehr spannend, wie hier die Entwicklung weitergeht.
Nicht nur die kritischen Einschätzungen von Dr. Josef Baumüller und Eric Neumann ab zu den Anwendungshilfen der EFRAG betonen die Notwendigkeit klarer und praktikabler Richtlinien, damit die Nachhaltigkeitsberichterstattung effektiv in der deutschen Wirtschaft verankert werden kann.
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre bei den Beiträgen dieser Ausgabe.
Ihre
Anke Kreft
Fundstelle(n):
NaRp 3/2025 Seite 65
CAAAJ-85668