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Kommentierte Nachricht WP Praxis 3/2025 S. 114

WPK | Nachweise für die Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle

Damit Prüfer für Qualitätskontrolle ihre Registrierung aufrechterhalten können, müssen sie spätestens alle drei Jahre Nachweise über die Erfüllung ihrer Fortbildungsverpflichtung und über ihre Tätigkeit in der gesetzlichen Abschlussprüfung erbringen. Vor dem registrierte Prüfer für Qualitätskontrolle müssen diese Nachweise für die Zeit vom bis erbringen und der WPK bis einschließlich vorlegen. Für nach dem registrierte Qualitätskontrollprüfer gilt das zeitlich entsprechend später.

Die erforderlichen Fortbildungsnachweise müssen die Teilnahme an insgesamt 24 Unterrichtseinheiten einer anerkannten, speziellen Fortbildung für Prüfer für Qualitätskontrolle belegen. Der Nachweis kann über entsprechende Teilnahmebesche...

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Nachweise für die Aufrechterhaltung der Registrierung als Prüfer für Qualitätskontrolle

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