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Handynutzung: Verbot bei Start-Stopp-Automatik
Die Nutzung von Smartphones während der Fahrt ist in Fahrzeugen verboten. Was viele nicht wissen – oder wahrhaben wollen: Auch im Stehen darf nicht telefoniert werden, selbst wenn der Motor durch die Start-Stopp-Automatik ausgeschaltet ist. Nach Ansicht des Kammergerichts Berlin handelt es sich nicht um eine vollständige Abschaltung des Motors. Diese liege nur vor, wenn der Motor mithilfe von Schlüssel oder Ausschalt-Knopf vollständig abgeschaltet wird.
- 122 Ss Rs 32/24 (vgl. unter https://go.nwb.de/84bwz).