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Basiszins: Senkung zum Jahreswechsel
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins zum von 3,37 % auf 2,27 % gesenkt. Damit dürfen Unternehmen Privatkunden ab dem Tag der Fälligkeit einer Forderung 7,27 % und Geschäftskunden 11,27 % Verzugszinsen berechnen. Der Basiszins wird nach gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB berechnet. Er dient im Wesentlichen als Grundlage für die Kalkulation von Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, die Unternehmer säumigen Kunden in Rechnung stellen dürfen. Zum Basiszins nach § 247 BGB gelangen Sie unter https://go.nwb.de/c5p7v.
Verzugszinsrechner – Berechnungsprogramm, NWB DAAAJ-36501