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SV-Status | Leitungstätigkeit des alleinigen Vorstandsmitglieds eines Versicherungsträgers
Für die Abgrenzung abhängiger Beschäftigung zur Selbstständigkeit ist bei Leitungstätigkeiten juristischer Personen insbesondere von Bedeutung, ob die leitende Person maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens hat.
Die normativ geregelte Zuständigkeitsverteilung zwischen Verwaltungsrat und Vorstand schließt zwar eine abhängige Beschäftigung nicht aus; sie bestimmt sie jedoch auch nicht. Die Unzuständigkeit und Bindung des (im streitgegenständlichen Zeitraum aus einem Mitglied bestehenden) Vorstands bei Strukturfragen, die dem Verwaltungsrat vorbehalten sind, berührt nicht das persönliche Grundverhältnis des alleinigen Vorstandsmitglieds zum Versicherungsträger. Neben der fraglichen funktionellen Eingliederung des Vorstandsmitglieds in das Gesamtgefüge des U...