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BFH 24.01.2025 IX B 99/24, NWB 8/2025 S. 499

DSGVO | Rechtsweg bei Klagen auf Auskunft nach DSGVO gegenüber einem FG

Für eine Klage gegen ein Finanzgericht (FG) auf (vollständige) Auskunft nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Finanzrechtsweg (§ 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO i. V. mit § 32i Abs. 2 Satz 1 AO) nicht eröffnet. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (vgl. § 40 Abs. 1 VwGO).

Anmerkung:

Vorliegend richtet sich die als Beschwerde bezeichnete Klage nicht gegen eine Finanzbehörde oder deren Auftragsverwalter, sondern gegen ein Finanzgericht. Finanzbehörden sind in § 6 Abs. 2 AO abschließend aufgezählt. Nach dem klaren Wortlaut der Norm gehören Gerichte nicht dazu. Der BFH hat sich daher für sachlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht [...] verwiesen.

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